Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von easyBar.ch
1. Geltungsbereich
Für „easyBar.ch“ gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Zustandekommen des Vertrages
Das Absenden des Anfrageformulars ist unverbindlich und stellt keine verbindliche Buchung dar. Der Auftrag gilt erst als bestätigt, wenn der Termin durch easyBar.ch bestätigt und die zugeschickte Offerte durch den Kunden schriftlich bestätigt wurde. Der Auftrag des Kunden ist verbindlich. Bei Beauftragung gilt der Unterzeichner als Vertragspartner und ist für alle allfälligen Ansprüche von easyBar.ch vollumfänglich haftbar. Dieses gilt auch, wenn die Angaben zur Person, Lieferadresse und Inhalt der Bestellung fehlerhaft ist. Der Vertragspartner muss mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag, der Auftragsbestätigung oder der von beiden Parteien unterzeichneten Offerte. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch „easyBar.ch“. Die Dienstleistungen von „easybar.ch“ sind nicht personenbezogen, solange die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen im Bezug auf Qualität und Quantität sichergestellt sind. Die Buchung der „easyBar Themenbars“ und die damit verbundenen Warenlieferungen für die Zubereitung der Cocktails und Mixgetränke ist nur in Verbindung mit Bardienstleistungen und der Buchung von Barkeepern möglich. Bei Nichtkonsumation der bestellten Leistungen besteht kein Anspruch auf Überlassung. Ein Ausgleich liegt im Ermessen des Leistungsbringers easybar.ch.
4. Preise
Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. wie auf easybar.ch ausgewiesen, der Auftragsbestätigung bzw. der von beiden Parteien unterzeichneten Offerte.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Hardware – easyBar, mobile Bartresen und Barzubehör und diversen Dienstleistungen. Bei Buchung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % bis 21 Tage vor Leistungslieferung fällig. Weitere 50 % des offerierten Rechnungsbetrages sind innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung zu begleichen. Allfällige Mehrkosten werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
(b) Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 50% der vereinbarten Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig. Bei Stornierung des Auftrages bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 100% der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig.
(c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist „easyBar.ch“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verlangen.
(d) „easyBar.ch“ – vertreten durch die drinks to enjoy GmbH ist dem Auftraggeber zu Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.
6. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Bauart der exklusiven Bar lässt den Aufbau nur in normal zugänglichem Gelände/Gebäuden (Terrain ebenerdig), mit vorhandener Infrastruktur (Lift) zu. Nicht vorhandene Voraussetzungen können ggf. zu Mehrkosten oder zur nicht Realisierung der Leistungen führen.
7. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar wird ein Stromanschluss benötigt.
8. Nebenkosten
(a) Dauert die Veranstaltung bis nach 1 Uhr am Folgetag an und befindet sich der Veranstaltungsort über 150 Km von 8143 Stallikon entfernt, steht den Mitarbeitern eine Übernachtung in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zu. Die Übernachtungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden, sofern der Auftraggeber die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat, in Rechnung gestellt.
(b) Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortag oder am Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.
(c) Messeausweise sowie Parkausweise etc. werden für sämtliches Personal von „easyBar.ch“ vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
9. Versicherungen
Die von „easyBar.ch“ in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die exklusive Bar, Glaswaren etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von „easyBar.ch“ gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.
10. Fehlende und beschädigte Gegenstände
Verluste und Schäden, welche nicht durch das Personal von „easyBar.ch“ verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
11. Referenzliste
Der Kunde gestattet mit Auftragserteilung die Aufnahme in die Referenzliste von „easyBar.ch“.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Gültig ab Januar 2016
13. Vertretung „easyBar.ch“ ist eine eingetragene Marke der „drinks to enjoy GmbH“ und wird durch diese bei allen rechtlichen Angelegenheiten vertreten.